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Frauenrat fordert mehr Kinderkrankentage für die Gesamtdauer der Pandemie

Der Deutsche Frauenrat begrüßt die zuletzt beschlossene Aufstockung der Kinderkrankentage und die Anspruchsberechtigung auch bei Homeoffice. Der DF fordert, die Regelung weiter auszuweiten, wenn Schulen und Kitas geschlossen bleiben.

Der Deutsche Frauenrat begrüßt die zuletzt beschlossene Aufstockung der Kinderkrankentage und die Anspruchsberechtigung auch bei Homeoffice. Der DF fordert, die Regelung weiter auszuweiten, wenn Schulen und Kitas geschlossen bleiben.

„Mit der jüngsten Erhöhung der Kinderkrankentage und Übernahme ihrer Finanzierung hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass Vereinbarkeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und endlich die Bedarfe von Eltern und insbesondere Müttern ernst genommen. Wenn die Verantwortlichen jetzt den Lockdown verlängern, müssen parallel dazu die Kinderkrankentage aufgestockt werden, damit berufstätige Eltern ihre Kinder so lange betreuen können, wie Einrichtungen geschlossen bleiben,“ sagt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage auf 20 Tage pro Elternteil und 40 für Alleinerziehende pro Jahr berücksichtigt die Krisenpolitik von Bundesregierung und Ländern systemrelevante Sorgearbeit in den Familien.

„Was Eltern jetzt brauchen, ist Planungssicherheit. In 3,2 Millionen Familien mit kleinen Kindern sind beide Eltern erwerbstätig. Mit 20 Tagen können sie den Januar überbrücken – mehr nicht“, mahnt Küppers.

Der Deutsche Frauenrat begrüßt, dass die Regelung im Gegensatz zum Entschädigungsanspruch des Infektionsschutzgesetzes einfach und unbürokratisch in Anspruch genommen werden kann: Für die Beantragung des Kinderkrankentagegelds muss lediglich eine Bescheinigung der Kita oder Schule über ihre Schließung, bei eingeschränktem Betrieb oder aufgehobener Präsenzpflicht der Krankenkasse vorgelegt werden. Eltern erhalten in der Regel einen Lohnersatz in Höhe von 90 Prozent von den Krankenkassen und werden vom Arbeitgeber freigestellt, wenn sie ihr Kind zu Hause betreuen müssen. Das gilt auch dann, wenn Eltern im Homeoffice arbeiten. Die Kosten trägt der Bund.

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Veröffentlicht durch
Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V.
www.frauenrat.de

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