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Erneut Höchststrafe in Pakistan wegen angeblicher Gotteslästerung

Das Todesurteil eines pakistanischen Gerichts gegen den 35-jährigen Syed Muhammad Zeeshan wegen Blasphemie ist ein weiterer tragischer Fall von religiöser Intoleranz und Verletzung grundlegender Menschenrechte.

Das Todesurteil gegen den 35-jährigen Syed Muhammad Zeeshan wegen Blasphemie ist ein weiterer tragischer Fall von religiöser Intoleranz und Verletzung grundlegender Menschenrechte

Foto: © Adobe Stock

Ein Anti-Terror Gericht im pakistanischen Peshawar hat den 35-Jährigen am 24.März nach zwei Jahren in Haft für die angebliche Beleidigung des Propheten Mohammed zu Geld- und Freiheitsstrafen und zum Tod durch den Strang verurteilt.

Syed Muhammad Zeeshan soll im Jahr 2021 blasphemische Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe gepostet haben und wurde daraufhin bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Diese hätten dann nach Angaben von Zeeshans Anwalt sein Mobiltelefon untersucht und Inhalte gefunden, die seine Schuld aufzeigen würden. Diese Verurteilung ist ein weiteres Beispiel für die strikten Blasphemiegesetze in Pakistan und die harten Strafen, die denjenigen drohen, die beschuldigt werden, gegen sie verstoßen zu haben. Diese hatte die Regierung Anfang des Jahres sogar noch weiter verschärft.

Foto: Mariam auf pixabay

In vielen Fällen beruhen die Urteile auf unzuverlässigen Beweisen, wie etwa Zeugenaussagen von Personen, die religiös oder politisch motiviert sind oder persönliche Gründe haben, den bzw. die Angeklagte(n) zu belasten. Es gibt auch Berichte über Fälle, in denen die Angeklagten gezwungen wurden, ein Geständnis abzulegen, indem sie gefoltert oder bedroht wurden. Der Fall Zeeshans ist also nur einer von zahlreichen ähnlicher Art, in denen Menschen wegen vermeintlicher Beleidigung des Islam oder des Propheten Mohammed angeklagt und verurteilt wurden.

Die strengen Blasphemiegesetze in Pakistan wurden in den 1980er Jahren eingeführt, besorgniserregend dabei ist bis heute die Rolle der Justiz und die Art und Weise, wie Gerichte Beweise und Zeugenaussagen behandeln. Da die Gesetze vage formuliert und weit gefasst sind, machen sie Missbrauch einfach und beschneiden die Freiheit der Meinungsäußerung und die Religions- und Glaubensfreiheit massiv. Regelmäßig werden die entsprechenden Paragraphen benutzt, um religiöse Minderheiten zu schikanieren und um einen Vorwand für persönliche Rachefeldzüge oder gar Selbstjustiz zu haben.

Pakistans Verfassung sieht den Islam als Staatsreligion vor. Dementsprechend groß ist der Einfluß und die Macht der religiösen Führer. (Foto: Adnan Khalid auf Pixabay)

Beschuldigte werden regelmäßig auf Grundlage von wenigen oder gar keinen glaubwürdigen Beweisen verurteilt. Noch bevor oder während Angeklagte versuchen, ihre Unschuld zu beweisen, kommt es vor, dass Polizei, Zeug*innen, Staatsanwält*innen, Anwält*innen und Richter*innen oft von militanten Gruppen oder Personen eingeschüchtert werden. Erst im Februar dieses Jahres hatte ein Lynchmob im Osten Pakistans einen Blasphemie-Verdächtigen gewaltsam aus dem Gefängnis geholt, ihn erschlagen und seine Leiche verbrannt.

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Gläserne Wände - Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland

Umso wichtiger ist, dass die internationale Gemeinschaft ihre Besorgnis über diese Fälle unmissverständlich zum Ausdruck bringt und den Druck auf die Regierungen erhöht, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der Menschen respektiert werden. Urteile wie das gegen Zeehan haben zwar in der Vergangenheit immer wieder international zu Kritik von Regierungen, NGOs und insbesondere humanistischer Gemeinschaften geführt, bisher aber ohne grundlegende Änderungen zu erreichen. Auch die Humanistische Vereinigung fordert seit Jahren die Abschaffung der Anti-Blasphemiegesetzgebung in Pakistan und weiteren Ländern, um religiöse wie nichtgläubige Minderheiten vor Anzeigen und Gewalt zu schützen und sie versucht auf verschiedenen Wegen zu helfen. So setzt sie sich beispielsweise vehement für die Freilassung des in Nigeria inhaftierten Mubarak Bala ein und konnte kürzlich mit dem Besuch des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Frank Schwabe (SPD) vor Ort erreichen, dass Balas Inhaftierung kritisch thematisiert wurde.

Doch es gibt zahlreiche weitere Fälle: Gemeinsam mit dem Dachverband Humanists International engagiert sich die HV deshalb auch in dem Projekt „Humanists at Risk“, das Aktivist*innen hilft, die sich für humanistische Werte einsetzen. Zusätzlich hat das Humanistische Studienwerk die Initiative „Humanist Students at Risk“ ins Leben gerufen, um gefährdete humanistische Studierende dabei zu unterstützen, ihr Studium in Deutschland zu absolvieren. Außerdem unterstützt die Humanistische Vereinigung mit dem „Humanist Shelter Program“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) betroffene Humanist*innen mit einem Schutzaufenthalt von bis zu sechs Monaten in Nürnberg, bei dem die Aktivist*innen ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechend Hilfe bekommen.

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