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Sudan: Todesstrafe für Apostasie abgeschafft, weibliche Genitalverstümmelung geächtet

Die Reformen sind nach Einschätzung der Humanists International ein Wendepunkt für ein Land, das für die Missachtung der Religions- und Glaubensfreiheit berüchtigt ist. 

Die Reformen sind nach Einschätzung der Humanists International ein Wendepunkt für ein Land, das für die Missachtung der Religions- und Glaubensfreiheit berüchtigt ist. 

 

Im März berichteten die Humanists International, dass die sudanesische Übergangsregierung die Abschaffung der Todesstrafe für das Verbrechen der „Apostasie“, d. h. die Abwendung vom religiösen Glauben, plane. Der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, kommentierte zu diesem Zeitpunkt, dass „die Todesstrafe niemals und unter keinen Umständen als Sanktion gegen ein Verhalten verhängt werden darf, dessen Kriminalisierung die international geschützten Menschenrechte verletzt.“

Der Gesetzentwurf, der eine Reihe von progressiven Reformen des sudanesischen Strafgesetzbuches von 1991 enthält, wurde nun in Kraft gesetzt. Die Änderungen stellen laut den Humanists International einen vielversprechenden Fortschritt in einem konservativen Land dar, das zu strengen Einschränkungen der Religions- und Glaubensfreiheit sowie der Meinungsfreiheit tendiert. Das sudanesische Strafrecht ist von der Scharia beeinflusst und wurde ursprünglich vom ehemaligen Präsidenten Omar al-Bashir erlassen, der im vergangenen Jahr nach fast drei Jahrzehnten der Herrschaft abgesetzt wurde.

Bis vor kurzem betrieb der Sudan aktiv die Verfolgung von Apostasie. Im Mai 2017 wurde der 23-jährige Aktivist Mohammad Salih verhaftet, nachdem er darum gebeten hatte, seine Religion in seinem Personalausweis vom Islam zu „nichtreligiös“ zu ändern. Sein Fall wurde erst abgewiesen, nachdem Mohammad für „geistig nicht verhandlungsfähig“ befunden worden war. 2014 entkam Mariam Yahya Ibrahim nur knapp der Todesstrafe, nachdem sie wegen Abtrünnigkeit und Ehebruchs angeklagt worden war, weil sie einen christlichen Mann geheiratet hatte.

Welche Probleme die Reformen angehen und welche sie auslassen

Durch die Abschaffung der Todesstrafe für das Verbrechen der Abwendung vom Glauben, die Abschaffung der öffentlichen Auspeitschung als Strafmaßnahme und die Erlaubnis für Nicht-Muslime, Alkohol zu konsumieren, mildern die neuen Reformen einige der extremsten Aspekte des von der Scharia beeinflussten Strafrechtssystems.

In einem bedeutenden Sieg für die Rechte der sudanesischen Frauen kündigte die Regierung ebenfalls die Ächtung der weiblichen Genitalverstümmelung sowie die Abschaffung der Vorschrift an, dass Frauen von ihren männlichen Familienmitgliedern eine Erlaubnis einholen müssen, um mit ihren Kindern reisen zu dürfen. Dies folgt nach einem weiteren wichtigen Sieg im vergangenen November: die Aufhebung eines strengen Gesetzes über den öffentlichen Anstand, das das Verhalten von Frauen im öffentlichen Raum einschränkte, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen für „unanständige Kleidung“ oder Tanzen. Tausende von Frauen wurden im Rahmen dieser Gesetze über den öffentlichen Anstand zu Auspeitschungen verurteilt, wobei arme Frauen und Frauen aus Minderheiten besonders betroffen waren. Frauen standen bei Kampagnen zur Reform konservativer und diskriminierender Aspekte der sudanesischen Gesellschaft an vorderster Front. Sie standen an der Spitze der Proteste, die al-Bashirs Herrschaft beendeten, wobei einige Schätzungen besagen, dass sie 70 Prozent der Demonstrant*innen ausmachten.

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Der Freedom-of-Thought-Report der Humanists International stufte den Sudan 2019 auf Platz 9 der Länder mit dem schlechtesten Stand weltweit ein, was die Achtung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit für Nichtreligiöse betrifft. Diese progressiven Reformen markieren den Beginn und nicht den Endpunkt der Bemühungen des Sudans, seinen Rechtsrahmen mit den internationalen Menschenrechtsgesetzen in Einklang zu bringen und eine integrativere und repräsentativere Gesellschaft zu fördern.

Laut den Daten des US-amerikanischen Pew Research Centers gehören über 90 Prozent der Bürger*innen des Sudan dem Islam an, etwa fünf Prozent zum Christentum. Im Human Development Index der Vereinten Nationen belegte das Land im vergangenen Jahr den Platz 168.

Als Teil seiner Reformbewegung ist es nach Auffassung der Humanists International aber unerlässlich, dass sowohl die Abwendung vom Glauben als auch die „religiöse Beleidigung“ (derzeit ein Straftatbestand nach Paragraph 125 des Strafgesetzbuches von 1991) vollständig entkriminalisiert werden, damit sudanesische Bürger*innen aller Glaubensrichtungen die Freiheit haben, sich im Einklang mit dem Völkerrecht und den internationalen Normen zu Fragen der Religion zu äußern.

Viele sudanesische Frauen haben außerdem deutlich gemacht, dass die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und die Ächtung der Kinderheirat ebenfalls eine Priorität für die Regierung sein muss, da eine von drei Frauen vor dem 18. Lebensjahr nach dem Scharia-Gesetz „legal“ verheiratet wird.

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