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Mehr Fälle von Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung

Um rund 26 Prozent wuchs 2021 die Zahl der Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle wegen einer Benachteiligung aufgrund der Weltanschauung.

Um rund 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr wuchs die Anzahl der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wegen einer Benachteiligung aufgrund der Weltanschauung.

Im Jahr 2021 betrafen 148 der insgesamt 5617 Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS Bund) das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführte Benachteiligungsmerkmal der Weltanschauung. Das zeigt der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle, der heute von der neuen Unabhängigen Bundesbeauftragten Ferda Ataman in Berlin vorgestellt wurde. Damit bewegt sich die Fallzahl wie in den Vorjahren am untersten Ende aller sieben Benachteiligungsmerkmale, die das AGG erfasst.

Am häufigsten wurden Beratungen wegen einer Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft (37 Prozent, 2080 Fälle), aufgrund einer Behinderung (32 Prozent, 1775 Fälle) oder aufgrund des Geschlechts (20 Prozent, 1151 Fälle) bei der Bundesbehörde erbeten. Benachteiligungen aufgrund des Alters machten zehn Prozent bzw. 573 Fälle aus, das AGG-Merkmal Religion war bei sechs Prozent bzw. in 322 Fälle berührt und das der sexuellen Identität in vier Prozent bzw. in 240 Fällen. Wichtig: Nicht jede Beratungsanfrage führt zu dem Ergebnis, dass tatsächlich ein Fall von Benachteiligung vorliegt.

Ein signifikanter Anteil der Beratungsanfragen bei der ADS Bund stand wie schon im Vorjahr im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, auch wenn deren Anteil an der Gesamtzahl sich fast halbiert hat. Mögliche Fälle bildeten hier beispielsweise Zutrittsverbote für unter 12-Jährige nichtgeimpfte Heranwachsende zu Schwimmbädern, die aufgrund des Nichtvorhandenseins einer zugelassenen Impfung von Altersdiskriminierung betroffen sein konnten. Die Anfragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ausgenommen, blieb 2021 die Zahl der Beratungsanfragen bei der ADS auf nahezu gleicher Höhe wie 2020.

Quelle: ADS Bund

Auch wenn die Beratungsanfragen wegen einer Benachteiligung aufgrund der Weltanschauung also derzeit noch die kleinste Menge aller Fälle bildet, ist sie im Verhältnis in den letzten Jahren deutlich gewachsen: 2019 gab 64 Beratungsanfragen, 2020 bereits 117 Fälle und im vergangenen Jahr 148, deren Anteil stieg somit um einen Prozentpunkt auf drei Prozent der Gesamtmenge. Und genau so wie bei den anderen im AGG genannten Benachteiligungsmerkmalen ist jede Benachteiligung aufgrund der Weltanschauung eine zu viel.

Zugleich bietet der neue Jahresbericht einige Anlässe für die Frage, ob die Bundesbehörde optimal vorbereitet ist, um hinsichtlich möglicher Benachteiligungen aufgrund der Weltanschauung bestmögliche Unterstützung bieten zu können. Das ergibt sich nicht nur aus Kleinigkeiten wie einer überalterten Datenlage zu konfessionellen Zugehörigkeiten der Bevölkerung in Deutschland, die sich auf mittlerweile ziemlich überholte Zahlen aus dem Jahr 2017 stützt. Mittlerweile beläuft sich der Bevölkerunganteil der konfessionell ungebundenen Menschen bundesweit auf über 40 Prozent, der der Kirchenmitglieder ist deutlich niedriger als damals.

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Schwerwiegender erscheint, dass bei den in Deutschland verbreiteten Weltanschauungen nicht etwa der Humanismus genannt wird, sondern es auf der entsprechenden Seite beispielhaft heißt: „Gesamtgesellschaftliche Theorien und Philosophien wie der Marxismus oder anthroposophische Lehren werden (…) als Weltanschauungen eingeordnet.“

Obwohl dazu keine detaillierten Zahlen bekannt sind, dürfte jedoch vermutlich die größte Zahl der Fälle aufgrund des AGG-Merkmals Weltanschauung Personen ohne die Zugehörigkeit zur einer Religion bzw. Religionsgemeinschaft betreffen, die beispielsweise berufliche Schwierigkeiten aufgrund der Privilegierung der Kirchen im Arbeitsrecht zum Thema haben.

Des Weiteren scheint es der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht nur an einem hinsichtlich der weltanschaulichen Landschaft in der Bundesrepublik zeitgemäß aufgestellten Beirat zu fehlen, denn die ADS-Website zeigt weiterhin den der vergangenen Legislaturperiode. Unter dessen 32 Mitgliedern finden sich neben offiziellen Vertreter*innen der Kirchen zwar auch weitere inoffizielle, wie etwa die Beiratsvorsitzende und Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, Barbara John, sowie die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf. John ist ebenfalls tätig als Vorstandsvorsitzende im Diözesanverband Berlin des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Rudolf wiederrum Mitglied im Zentralrat der Katholiken.

Einschlägig renommierte Persönlichkeiten zur qualifizierten Beratung der ADS im Umgang mit Benachteiligungen aufgrund des AGG-Merkmals Weltanschauung sind im Beirat hingegen bisher nicht zu erkennen.

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Der Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen erschien im September 2015 zum Beginn des damaligen Themenjahres der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die kompakte Broschüre beschreibt auf knapp 100 Seiten, in welchen Bereichen Bürgerinnen und Bürger ohne religiöses Bekenntnis benachteiligt werden und verweist auf aktuelle Konfliktfelder. Zusätzlich erläutert der Bericht politische und rechtliche Hintergründe des Status quo und nennt Fallbeispiele. Ergänzt werden die Darstellungen durch Vorschläge, wie die Politik Benachteiligungen abbauen könnte, einschließlich einer Auswahl von „Best-Practice“-Lösungen in anderen europäischen Staaten. Die aktuelle, zweite Auflage erschien im Januar 2020 und frei verfügbar auf glaeserne-waende.de

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