Rezensionen
Bevormundete Staatsbürgerinnen
Die „radikale“ Frauenbewegung im Deutschen Kaiserreich.
Die „radikale“ Frauenbewegung im Deutschen Kaiserreich. Aus dem Französischen von Meiken Endruweit
Von Andreas Neumann, Jena
Gertrud Bäumer charakterisierte 1901 im Handbuch zur Geschichte der Frauenbewegung die „Radikalen“ im Kaiserreich als „jüngere Richtung“.1Gertrud Bäumer, Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, in: Helene Lange / Gertrud Bäumer (Hrsg.), Handbuch der Frauenbewegung; Teil 1: Die Geschichte der Frauenbewegung in den Kulturländern, Berlin 1901, S. 1–166, hier S. 155. „Jung“ waren die in den 1890er-Jahren gegründeten Organisationen, ihre Ideen hingegen wurzelten tief im demokratischen Erbe von 1848. So forderte bereits Louise Otto-Peters 1849 das Recht auf Mündigkeit und Selbstständigkeit. Ein Jahr später erstickten reaktionäre Vereinsgesetze, vor allem in Preußen, von Frauen ausgehende politische Initiativen – zumindest bis die „jüngere Richtung“ ihre Aktivitäten entfaltete. Anne-Laure Briatte untersucht diese Aktivitäten der „radikalen“ Frauenbewegung im Kaiserreich.2Meiken Endruweit übersetzte das 2013 bei Lang erschienene französischsprachige Buch. Als deren charakteristisches Merkmal nennt sie das „Primat der rechtlichen Gleichstellung“ und betont dessen auf die Menschenrechte bezogene universalistische Dimension. Die „Radikalen“ sahen das Frauenwahlrecht als „Fundament“ ihrer Forderungen an, auf dem alles Weitere zu erlangen sei. Wie Briatte verdeutlicht, trennten sie sich damit von den „Gemäßigten“, die dies eher als die „Krone“ ihres Handelns und Hoffens betrachteten. Um eine Fundamentalopposition innerhalb der Frauenbewegung handelte es sich bei den „Radikalen“ dennoch nicht, wie die Autorin anknüpfend an Theresa Wobbe zeigt.3Theresa Wobbe, Gleichheit und Differenz. Politische Strategien von Frauenrechtlerinnen um die Jahrhundertwende, Frankfurt am Main 1989. Beide Flügel unterschieden sich zwar im Tempo und Ziel, die Grenzen blieben allerdings, sowohl was Ideen als auch was persönliche Beziehungen anbelangte, durchlässig.
Bislang gibt es keine Darstellung, welche die „radikale“ Frauenbewegung als eigenständiges Netzwerk betrachtet. Briatte fragt sowohl nach ihrem Beitrag zur Veränderung bestehender politischer und sozialer Ordnung als auch nach den Deutungsmustern und Strategien der Frauen und ihren Vereinen. Sie rekonstruiert dabei die „politische Matrix“ der „Radikalen“ als ein Zusammenspiel von „Identität, Ethik und Politik“. So umfasst ihre Fragestellung nicht nur die Politik im klassischen Sinne, sondern bezieht Frauen als handelnde Subjekte außerhalb der Machtzentren ebenso ein wie deren gesellschaftliche Reformvorstellungen. Dabei spielen inter- und transnationale Kooperationen mit anderen Reformbewegungen, etwa der Friedensbewegung, eine bedeutsame Rolle.
Zur Untersuchung von Inhalten, Handlungsstrategien und Netzwerken der „Radikalen“ nutzt Briatte in Anlehnung an die Arbeiten von Jacques Rancière, Ute Frevert und Kirsten Heinsohn einen weiten Politikbegriff. Sie zielt damit auf das kollektive Handeln der politischen Akteurinnen, die versuchten, eine Veränderung herrschender Machtverteilung anzustoßen. Ihre Arbeit verortet sie an der Schnittstelle zwischen einer Sozialgeschichte des Bürgertums und einer Politikgeschichte des Deutschen Kaiserreiches. Neben prosopographischen Verfahren zur Analyse der Personennetzwerke bezieht sich Briatte methodologisch auf die Diskursanalyse, die sie durch eine Inhaltsanalyse operationalisiert. Da Archive der „radikalen“ Frauenbewegung durch die Nationalsozialisten oder Kriegseinwirkung zerstört wurden, richtet sich diese Analyse vorwiegend auf zentrale Periodika, vor allem auf die Zeitschrift „Die Frauenbewegung“ und deren Beilagen, sowie auf die bislang unveröffentlichten Tagebücher Minna Cauers.
Die Autorin gliedert ihre Arbeit chronologisch in drei Phasen. In der ersten Phase zwischen 1888 und 1899 beschreibt sie die Anfänge der „sozialen Bewegung“. Insbesondere der 1888 gegründete Berliner Verein „Frauenwohl“ entwickelte sich, spätestens mit der Loslösung von seinem Gründungsumfeld der „Deutschen Akademischen Vereinigung“ sowie mit dem Austreten Helene Langes und anderer „gemäßigter“ Mitglieder 1893/94, zu einem „Motor“ der „Radikalen“. Wenig später starteten diese mit der Zeitschrift „Frauenwohl“ einen „Probelauf“, der nach einem Jahr in der Zeitschrift „Die Frauenbewegung“ mündete – diese bestand durch Cauer herausgegeben bis 1919. Im 1894 gegründeten „Bund Deutscher Frauenvereine“ (BDF) gaben die „Radikalen“ in ihrer Oppositionsrolle wichtige Impulse zur Kritik des patriarchalen BGB-Entwurfs und zur Problematisierung der Prostitution – bis dahin ein Tabuthema. Briatte legt eine während dieser Phase beginnende Professionalisierungsstrategie frei. Indem sich die Akteurinnen auf die Bereiche der Mädchenbildung und des Berufszugangs, den Kampf gegen die Prostitution sowie für die rechtliche Gleichstellung konzentrierten, seien sie bald Expertinnen auf diesen Gebieten geworden. Diese Professionalisierung habe sich, so eine These der Autorin, auf reformerische und sozialarbeiterische Praktiken innerhalb der gesamten Frauenbewegung ausgewirkt. Nicht durchsetzen konnten sich die „Radikalen“ hingegen bei der Frage der Kooperation mit Arbeiterinnen und ihren Organisationen. Deren Ausschluss vom BDF hätte einen ähnlichen Bruch mit der demokratischen Tradition bedeutet, wie einst die Zustimmung zum Sozialistengesetz durch Nationalliberale und Teile der Linksliberalen. Zudem scheiterten sie am Umstrukturierungsversuch des BDF zur Stärkung ihrer Bewegungszentren Berlin, Hamburg und Dresden. Dies führte schließlich 1899 zur Gründung eines eigenen „Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine“ (VfF). Die Stärke und gleichzeitige Schwäche des VfF beruhte auf seiner dreiköpfigen Führungsspitze bestehend aus Cauer sowie Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann. Briatte verortet am Ende der ersten Phase die „Schlüsseljahre“ der „Radikalen“. Sie schärften ihr Profil, arbeiteten ihre Positionen heraus und prägten ihre eigene „Bewegungskultur“.
Die zweite Phase (1899 bis 1908) stand im Zeichen der Zusammenarbeitsversuche des VfF, zunächst mit Arbeiterinnen und später mit „Gemäßigten“ im BDF. Die „Politik der ausgestreckten Hand“ gegenüber Arbeiterinnen ging kaum über einzelne Aktionen hinaus. Briatte greift eine These Sabine Richebächers auf und erklärt dieses Scheitern der Zusammenarbeit über die Funktion von Feindbildern in sozialen Bewegungen.4Sabine Richebächer, Uns fehlt nur eine Kleinigkeit. Deutsche proletarische Frauenbewegung 1890–1914, Frankfurt am Main 1982. Die Ablehnung der „Bürgerlichen“ durch Sozialistinnen wie Clara Zetkin hatte somit nicht nur ideologische Gründe, sondern diente als negatives Integrationsmoment. Die „Radikalen“ ihrerseits stießen bei sozialdemokratischen Praktiken wie Massendemonstrationen an ihre Grenzen. In Folge dieses Scheiterns habe den „Radikalen“ eine breite Basis gefehlt und sie blieben eine kleine „Speerspitze“. Auf der Suche nach neuen Partnerinnen bauten sie auf eine Zusammenarbeit mit Marie Stritt, die 1899 den Vorsitz des BDF übernommen hatte und so etwas wie eine „dritte Position“ zwischen den Flügeln vertreten habe. Die sich nun als „fortschrittlich“ bezeichnenden „Radikalen“ verbanden jetzt „Realpolitik“ mit „Propaganda für Zukunftsziele“ (S. 244). Neben der „Propaganda der Tat“ nutzten sie die bereits von Ulla Wischermann beschriebene „Strategie der Skandalisierung“, etwa beim „Eheboykott“ oder in einer Kampagne gegen Hamburger Bordelle.5Ulla Wischermann, Frauenbewegungen und Öffentlichkeiten um 1900. Netzwerke – Gegenöffentlichkeiten – Protestinszenierungen, Königstein im Taunus 2003. Beim Stimmrecht handelte es sich, wie Angelika Schaser und Kerstin Wolff zeigten, seit Mitte der 1890er-Jahre um ein Gemeinschaftsprojekt der bürgerlichen Frauenbewegung.6Angelika Schaser, Zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren am 12. November 1918, in: Feministische Studien 27 (2009), S. 97–110; Kerstin Wolff, Noch einmal von vorn und neu erzählt. Die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht in Deutschland, in: Hedwig Richter / Kerstin Wolff (Hrsg.), Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa, Hamburg 2018, S. 35–57. Dennoch dynamisierten die „Radikalen“ die Frauenstimmrechtsfrage. Schließlich waren es Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann, die mit der Gründung des „Deutschen Vereins für Frauenstimmrecht“ (DVF) 1902 in Hamburg das bis 1908 geltende Verbot politischer Frauenvereine in Preußen umgingen. Briatte zeigt, wie ein politischer Raum geschaffen wurde, noch bevor Frauen 1918 Staatsbürgerrechte erlangten. Ihre Identität bezogen die Aktivistinnen aus den Kontakten zur internationalen Frauenbewegung. Neben dem „Bewusstsein[,] einer Schicksalsgemeinschaft“ anzugehören, half ihnen dies, die Isolation im eigenen Land zu überwinden und Ideen aufzugreifen (S. 257). So kopierten sie Praktiken der Suffragetten wie das Tragen von Schärpen oder den Steuerboykott.
Als „Paukenschlag“ bezeichnet Briatte den Rücktritt der drei führenden Frauen Cauer, Augspurg und Heymann aus der Führung des VfF aufgrund dessen Beitritt zum BDF 1907. Dies leitete die dritte Phase (1908–1919) ein. Obwohl ein Jahr später das Reichsvereinsgesetz den Handlungsspielraum vergrößerte, konstatiert Briatte einen „Kohäsionsverlust“. Die Stimmrechtsbewegung spaltete sich entlang der Frage nach der Form des Stimmrechts und die „Radikalen“ verpassten es im Gegensatz zur SPD und dem Zentrum, Frauen zur Teilhabe am politischen Leben außerhalb der Bewegung zu animieren. Mit Kriegsbeginn konzentrierten sich die durch innere Konflikte geschwächten Aktivistinnen auf den Pazifismus, nachdem wichtige Akteurinnen wie Käthe Schirmacher völkischen Nationalismus propagierten. Trotz dieser Schwäche hätten die „Radikalen“ die Entstehung von professionellen Politikerinnen entscheidend vorangetrieben. Es sei deshalb eine „Ironie der Geschichte“, dass keine ihrer politischen Aktivistinnen ab 1919 als Parteipolitikerin die Demokratie aufbaute (S. 425). Briatte liefert eine plausible Erklärung, weshalb es „den Radikalen“ in der Weimarer Republik nicht gelang, realpolitische Wirksamkeit zu entfalten: Die Akteurinnen der „radikalen“ Frauenbewegung hatten sich innerhalb ihrer eigenen Organisationsstrukturen von Bevormundung befreit und waren deshalb nach 1918 nicht bereit, innerhalb der Parteien von ihren Prinzipien abzuweichen und dort zunächst als bloße Hilfskräfte zu agieren.
Die Lektüre des anschaulich strukturierten Buches eignet sich sowohl als Einstieg und Überblick als auch für vertiefende Studien zur vernachlässigten Geschichte linksliberaler Bestrebungen von Frauen im Kaiserreich. Briatte greift wichtige Thesen aus der Forschung zur Frauenbewegungsgeschichte auf und entwickelt sie am Untersuchungsmaterial weiter: So sei die Bewegung nicht nur „staatsfixiert“7Irene Stoehr, Emanzipation vom Staat? Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (1893–1933), Pfaffenweiler 1990., sondern durch eine Projektion parlamentarischer Ideale auf den Reichstag im Kaiserreich „parlamentsfixiert“ gewesen. Die Aktivistinnen überschätzten das Parlament und verloren den Blick für andere Machtfaktoren. Neu ist darüber hinaus die Betrachtung der „Radikalen“ als ein eigenständiges Netzwerk von Frauen, die sowohl auf persönlicher als auch auf politische Ebene miteinander agierten. Dies unterscheidet die Perspektive von einer reinen Organisationsgeschichte und verleiht den dargestellten Akteurinnen eine Lebendigkeit, die hilft zu verstehen, wie im Kaiserreich um Ideal und Wirklichkeit gerungen werden musste, weil heute selbstverständliche Grundrechte als „radikal“ galten.
Zitation
Anmerkungen:
[2] Meiken Endruweit übersetzte das 2013 bei Lang erschienene französischsprachige Buch.
[3] Theresa Wobbe, Gleichheit und Differenz. Politische Strategien von Frauenrechtlerinnen um die Jahrhundertwende, Frankfurt am Main 1989.
[4] Sabine Richebächer, Uns fehlt nur eine Kleinigkeit. Deutsche proletarische Frauenbewegung 1890–1914, Frankfurt am Main 1982.
[5] Ulla Wischermann, Frauenbewegungen und Öffentlichkeiten um 1900. Netzwerke – Gegenöffentlichkeiten – Protestinszenierungen, Königstein im Taunus 2003.
[6] Angelika Schaser, Zur Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren am 12. November 1918, in: Feministische Studien 27 (2009), S. 97–110; Kerstin Wolff, Noch einmal von vorn und neu erzählt. Die Geschichte des Kampfes um das Frauenwahlrecht in Deutschland, in: Hedwig Richter / Kerstin Wolff (Hrsg.), Frauenwahlrecht. Demokratisierung der Demokratie in Deutschland und Europa, Hamburg 2018, S. 35–57.
[7] Irene Stoehr, Emanzipation vom Staat? Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (1893–1933), Pfaffenweiler 1990.