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Niedersachsen

Konfessionsfreien-Vertreter in Rundfunkgremium

Ab September 2016 wird es für kirchenferne und nichtreligiöse Bürger erstmals einen eigenen Ansprechpartner bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) geben.

Ab September 2016 wird es für kirchenferne und nichtreligiöse Bürger erstmals einen eigenen Ansprechpartner bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) geben. Damit hält das Bundesland an seiner Vorreiterrolle bei der Gleichbehandlung von konfessionsgebundenen und konfessionsfreien Menschen fest.

Laut der am 1. März 2016 in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes kann der Humanistische Verband zukünftig ein Mitglied in die Versammlung der NLM entsenden. Diese Einbeziehung von Vertretern konfessionsfreier und nichtreligiöser Menschen in ein Rundfunkkontrollgremium ist bundesweit bislang einzigartig. In Niedersachsen bilden Konfessionsfreie mittlerweile fast ein Drittel der Bevölkerung.

Zu den Aufgaben der NLM gehören Förderung und Kontrolle des privaten Rundfunks. Sie ist unter anderem für die Zulassung privater Radio- und Fernsehveranstalter zuständig und beaufsichtigt die Programme.

Das nun novellierte Mediengesetz sieht eine deutlich vergrößerte Versammlung vor, die ab kommendem September 38 statt bislang 26 Sitze umfassen soll. Besetzt werden diese von Vertretern der Landtagsfraktionen sowie von Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen. Zu den letzteren zählen jetzt auch die Konfessionsfreien, zu deren Vertretung sich der Humanistische Verband Niedersachsen laut Staatsvertrag aus dem Jahr 1970 verpflichtet hat. Der Verband mit Hauptsitz in Hannover ist unter anderem Betreiber mehrerer Kindertagesstätten sowie ein staatlich anerkannter Träger von Jugendarbeit und Anbieter weltlicher Lebenswendefeiern.

In der künftig vergrößerten Versammlung der NLM wird es neben den traditionellen Sitzen für die katholische und evangelische Kirche auch einen Sitz für einen Vertreter der Muslime und der Aleviten in Niedersachsen geben. Der Lesben- und Schwulenverband wird ebenfalls erstmals ein eigenes Mitglied für die Versammlung stellen können.

Die im neuen Landesmediengesetz geregelte Einbeziehung der Humanisten ist vor allem ein Schritt von hoher symbolischer Bedeutung. Denn eine Beteiligung in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht bislang immer noch bundesweit aus. Die fehlende Gleichbehandlung wiegt hier besonders schwer, da alle Bürger direkt zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten beizutragen verpflichtet sind. Die Forderung im Rahmen der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages im vergangenen Jahr, den Fernsehrat des Senders um Sitze für Konfessionsfreien-Vertreter neben den Vertretern von Kirchen, Judentum und Muslimen zu erweitern, war trotz einer von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei geführten Ländermehrheit erfolglos geblieben. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), Vorsitzende der für die Verhandlungen um den ZDF-Staatsvertrag zuständigen Rundfunkkommission der Länder, hatte damals zur Begründung erklärt, die Einbeziehung von Konfessionsfreien-Vertretern sei mangels Platz nicht möglich gewesen. Der Fernsehrat war im Zuge der Novellierung des ZDF-Staatsvertrages von 77 auf 60 Sitze verkleinert worden.

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