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Sachsen plant Krankenhausseelsorge für Nichtreligiöse
In sächsischen Krankenhäusern und Kliniken könnten in Zukunft nichtreligiöse Patient*innen eine entsprechend ihrer Werte und Lebenseinstellungen qualifizierte Seelsorge erhalten.
In sächsischen Krankenhäusern und Kliniken könnten in Zukunft nichtreligiöse Patient*innen eine entsprechend ihrer Werte und Lebenseinstellungen qualifizierte Seelsorge erhalten. Dies sieht der aktuelle Referentenentwurf zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes vor. Dieser wurde im Frühjahr vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Leitung von Ministerin Petra Köpping (SPD) an einschlägige Institutionen der gesundheitlichen Versorgung und weitere zivilgesellschaftlich relevante Organisationen im Rahmen einer Anhörung versandt.
Die bisher gültige Fassung des Gesetzes bestimmt hier: „Das Recht auf Teilnahme am Gottesdienst und auf seelsorgerische Betreuung im Krankenhaus ist zu gewährleisten.“ Der für die Neufassung vorgelegte Referentenentwurf sieht vor, die seelsorgerischere Versorgung in Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bringen. „Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft sind das Recht auf Teilnahme am Gottesdienst sowie das Recht auf religiöse und nichtreligiöse Seelsorge im Krankenhaus zu gewährleisten“, soll die Regelung zukünftig lauten.
Laut Staatsministerium ist beabsichtigt, dass der Gesetzentwurf nach einer Kabinettsbefassung im Juli 2022 in den Sächsischen Landtag eingebracht wird, sodass er dort nach den Sommerferien ab September beraten wird. Ziel ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
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