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Suizidhilfe: HV fordert Neuregelung

Ein Jahr nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts dringt die Humanistische Vereinigung (HV) auf eine Neuregelung der Suizidhilfe. Sie betont: Jegliche Verschleppung der Neuregelung verlängert das Leiden Sterbewilliger und bedroht deren Menschenwürde. Die Kritik aus dem Parlament am Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Spahn wird von der HV unterstützt.

Ein Jahr nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts dringt die Humanistische Vereinigung (HV) auf eine Neuregelung der Suizidhilfe. Sie betont: Jegliche Verschleppung der Neuregelung verlängert das Leiden Sterbewilliger und bedroht deren Menschenwürde. Die Kritik aus dem Parlament am Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Spahn wird von der HV unterstützt.

Der assistierte Suizid sollte straffrei möglich sein und Sterbewillige sollten einen Anspruch auf Hilfe beim Suizid haben, unterstreicht HV-Vorstand Michael Bauer, der auch zertifizierter Berater für Ethik in der Medizin ist. Allerdings ebenso wichtig: Sterbewillige sollten an einer verpflichtenden, qualifizierten Suizidpräventionsberatung teilnehmen.

Seit das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 das in § 217 StGB formulierte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe als verfassungswidrig kippte, bewegen sich Sterbewillige, Angehörige sowie Mediziner*innen und Pflegepersonal weiterhin auf rechtlich unsicherem Terrain. HV-Vorstand Michael Bauer mahnt, diese Menschen nicht länger im Unklaren zu belassen. Er erneuerte deshalb die Forderung der Humanistischen Vereinigung nach einer Neuregelung des assistierten Suizids und verwies auf den Gesetzentwurf, den die HV bereits im April 2020 vorgelegt hatte. Darüber hinaus liegen mittlerweile weitere detaillierte Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages vor.

Missbrauch verhindern Dem Entwurf der HV nach handelt nicht rechtswidrig, wer einer anderen Person beim Suizid hilft oder wer es unterlässt, sie nach einem Suizidversuch zu retten. Voraussetzung dafür ist, dass der Suizid auf einer freiverantwortlichen und ernstlichen, ausdrücklich erklärten oder einer in vergleichbarer Weise aus den Umständen erkennbaren Entscheidung beruht. Bauer: „Uns geht es darum sicherzustellen, dass kein Missbrauch stattfinden kann. Dies ist eine ganz wichtige Frage: Ist tatsächlich eine freie Entscheidung, so frei wie sie unter den Umständen eben sein kann, erfolgt?“

Um über die Freiverantwortlichkeit einer Entscheidung urteilen zu können, fordert die HV die Einrichtung einer qualifizierten, unabhängigen und staatlich finanzierten Suizidpräventionsberatung. Die Beratungen sollen zwar ergebnisoffen und nicht bevormundend geführt werden, zugleich betont die HV den hohen Wert der Suizidprävention. Die Teilnahme an den Beratungen soll für Personen, die Suizidhilfe in Anspruch nehmen wollen, verpflichtend sein.


Michael Bauer spricht im Humanistischen Magazin (Sendetermin 28.3.2021) über den humanistischen Vorschlag zur Suizidhilfe:


Menschen in existenziellen Problemlagen, wie sie vorliegen, wenn jemand über einen Suizid nachdenkt, sollten qualifizierte Hilfe erhalten, die einer möglichen Suizidassistenz vorgreift. Entsprechend müssten Beratungspersonen ihrer Tätigkeit mit einem sehr hohen Verantwortungsbewusstsein nachgehen und nicht allein aus dem medizinischen Bereich kommen. Auch Psycholog*innen, Ethikberater*innen und Sozialarbeiter*innen sollten ihre Fähigkeiten in die Beratungen einbringen können.

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„Dies sollte im Sinne der Sterbewilligen, der Angehörigen und medizinisch Beteiligten unverzüglich geschehen, denn jeder Tag, den ein*e Betroffene*r aufgrund der unklaren Rechtslage zusätzlich leiden muss, ist einer zu viel. Dies gilt auch für die Angehörigen. Der assistierte Suizid muss unverzüglich raus aus der Grauzone.“ Michael Bauer

Bundesminister handelt widersprüchlich und intransparent Kritik äußert der HV-Vorstand zugleich am Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieser hatte angekündigt, die Regelung dem Parlament zu überlassen und einen breiten Austausch dazu fördern zu wollen. Wie jedoch zwischenzeitlich aufgrund einer Kleinen Anfrage unter Federführung der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (BT-Drs. 19/26281) bekannt wurde, scheint Spahn hinter den Kulissen die Konsultation von Verbänden, die wie er selbst den assistierten Suizid ablehnen, vorangetrieben und darauf aufbauend einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet zu haben.

„Mit seinem widersprüchlichen und intransparenten Vorgehen wird Spahn seiner Aufgabe, als Bundesminister für die Befolgung und Umsetzung der höchsten Rechtsprechung zu sorgen, nicht gerecht. Die deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich die Möglichkeit einer Suizidassistenz. Dies muss der Ausgangspunkt einer demokratischen Politik sein, nicht die persönlichen Glaubensüberzeugungen des Gesundheitsministers.“ Michael Bauer

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