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Keine Prüfungen mehr an religiösen Feiertagen

Studierende an der Ruhr-Universität Bochum, die einer nicht-christlichen Religion folgen, sollen bei Prüfungen an hohen Feiertagen künftig Ersatztermine beantragen können. Die Initiatorin sieht einen Bedarf vor allem für Studierende aus dem orthodoxen Judentum und auch dem Islam, für humanistische Studierende aber “eher nicht”.

Studierende an der Ruhr-Universität Bochum, die einer nicht-christlichen Religion folgen, sollen bei Prüfungen an hohen Feiertagen künftig Ersatztermine beantragen können. Die Initiatorin sieht einen Bedarf vor allem für Studierende aus dem orthodoxen Judentum und auch dem Islam, für humanistische Studierende aber „eher nicht“.

Hörsaal der Ruhr-Universität Bochum. Foto: Daniel Ullrich / Flickr / CC BY-SA 2.0

Mit der am 9. Juli 2020 vom Senat der Ruhr-Universität Bochum (RUB) beschlossenen Resolution verpflichtet sich die Hochschule, Prüfungstermine ab jetzt nur noch so festzulegen, dass sie nicht mit religiösem Arbeitsverbot oder hohen Feiertagen kollidieren. Sollte dies dennoch nicht vermeidbar sein, solle es einen zeitnahen Ersatztermin für die Betroffenen geben. „Der Beschluss gilt für alle Religionsgemeinschaften“, sagte dazu Isolde Karle, Professorin für evangelische Theologie und Senatorin sowie Universitätspredigerin, die Initiatorin des Beschlusses war. Die RUB ist die erste deutsche Hochschule mit einer solchen Regelung. Sie sei damit als „religionssensible und Diversität achtende Universität bundesweit vorbildhaft“, meint Karle.

Relevant werde die Regelung beispielsweise für orthodoxe Jüd*innen aufgrund des Schreibverbots am Schabbat. „Christen sind nicht betroffen, da ihre Feiertage grundsätzlich gesetzlich geschützt sind“, sagte Karle weiter, „und Muslime kennen keine solch strikten Verbote, freuen sich aber natürlich, wenn man auf sie im Hinblick auf das Ramadanfest oder Opferfest Rücksicht nimmt.“ Karle schätzt, dass nur sehr wenige Studierende überhaupt Gebrauch von der Regelung machen werden. „In Frage kommt dies insbesondere für observante jüdische Studierende, da sprechen wir über eine Zahl im ganz niedrigen zweistelligen Bereich.“

Studierende, die durch eine Prüfung in eine religiöse Konfliktlage kämen, müssen rechtzeitig die Prüfenden beziehungsweise den jeweiligen Prüfungsausschuss informieren. Die Studierenden müssten dazu einen Nachweis vorlegen, der die Notwendigkeit einer Teilnahme an einer religiösen Feier oder ein religiöses Arbeitsverbot bezeugt.

„Für Prüfungstermine, die mit der Befolgung religiöser Gebote in direktem Widerspruch stehen (wie beispielsweise im Hinblick auf das Arbeitsverbot am Schabbat für observante Juden und Jüdinnen oder auf die Teilnahme an aus Sicht der Betroffenen verpflichtenden Gottesdiensten der jeweiligen Religionsgemeinschaft), ist grundsätzlich ein Ersatztermin in einem Zeitrahmen von max. vier Monaten zu ermöglichen, sofern dem nicht zwingende sachlich-organisatorische Gründe entgegenstehen“, heißt es im online einsehbaren Entwurf des Senatsbeschlusses. Zur Begründung hieß es, die RUB bekenne sich damit „nachdrücklich zu einer durch religiöse Toleranz und Rücksichtnahme auf die religiösen Belange aller Glaubensgemeinschaften geprägten Kultur des universitären Miteinanders.“

„Niemand darf wegen (…) seines Glaubens, seiner religiösen (…) Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
– Artikel 3 Grundgesetz

Initatorin Karle äußerte sich auf Nachfrage skeptisch, dass die Regelung auch für humanistische Studierende anwendbar ist. Gefragt, ob Studierende an hohen Feiertagen wie etwa dem World Humanist Day am 21. Juni,  dem Tag der Menschenrechte am 10. Dezember oder dem Internationalen Frauentag am 8. März eine Prüfungsverschiebung beantragen könnten, erklärte sie: „Ich denke, eher nicht – es geht um ‚eine verpflichtende unaufschiebbare Ausübung der eigenen Religion‘, insofern sie ‚im Widerspruch zu universitären Verpflichtungen steht‘.“

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