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Wasser ist ein Menschenrecht und darf nicht privatisiert werden – zumindest in Österreich
Das Recht eines jeden Menschen auf die natürlichen Wasserressourcen des Landes hat der Nationalrat in Österreich in dieser Woche in die Verfassung aufgenommen.
Das Recht eines jeden Menschen auf die natürlichen Wasserressourcen des Landes hat der Nationalrat in Österreich in dieser Woche in die Verfassung aufgenommen.

Österreich schützt Wasser gegen Privatisierung
Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit hatte die Übergangsregierung mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ am Dienstag in einer Sitzung des Nationalrates zustande gebracht. Nach Slowenien ist Österreich somit das zweite Land in Europa, das dieses Grundrecht gesetzlich festschreibt. Die Versorgung der Menschen mit Wasser sei als Teil der Daseinsvorsorge ein so hohes Gut, das sie und die Verfügungsgewalt darüber in öffentlicher Hand bleiben müsse.
Damit schiebt Österreich einer Entwicklung einen Riegel vor, die in zahlreichen Ländern der Erde schon im Gange oder bereits vollzogen ist und deren Auswirkungen mancherorts dramatische Folgen haben. Denn seitdem große, weltweit tätigen Lebensmittelkonzerne oder nach Profit strebende Unternehmen mit der Entnahme, dem Abfüllen und Verkaufen von Wasser einen einträglichen Geschäftszweig ausgemacht haben und ihn vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern immer weiter ausbauen, mehren sich Berichte über sinkende Grundwasserpegel, ausgedörrte Landwirtschaftsflächen oder versiegte Brunnen. Allerdings ist der Wasserbedarf der Menschen durch das Bevölkerungswachstum enorm gestiegen in den vergangenen Jahrzehnten. In den zurückliegenden 50 Jahren hat sich die weltweite Wasserentnahme verdreifacht. Zudem fließen weltweit rund 80 Prozent des städtischen Abwassers unbehandelt in Flüsse, Seen oder ins Meer. Dabei ist sauberes Trinkwasser seit neun Jahren ein UN-Menschenrecht. Doch nach wie vor haben rund 900 Millionen Menschen weltweit keinen Zugang dazu.

Wasserentnahme vernichtet Ernten in ohnehin trockenen Gebieten
Ziemlich genau sechs Jahre ist es her, dass sich die EU-Kommission im Streit um die Privatisierung der Trinkwasserversorgung dem Bürgerprotest beugen musste. Das Wasser wurde daraufhin aus dem Anwendungsbereich einer Richtlinie entfernt, die besonders in Deutschland starke Kritik ausgelöst hatte. Über 1,5 Millionen Menschen hatten damals mit der ersten europaweiten Bürgerinitiative den Verzicht auf die Privatisierung von Wasser verlangt. Auch zahlreiche deutsche Politiker, allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel hatten sich dabei gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung positioniert.
Ein Auslöser der jetzt in Österreich beschlossenen Gesetzesnovelle war der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache. Der hatte im so genannten „Ibiza-Video“ über eine Privatisierung des Trinkwassers spekuliert. Der veröffentlichte Mitschnitt hatte zunächst zum Rücktritt Straches und später zum Ende der regierenden Koalition und zum Sturz von Bundeskanzler Sebastian Kurz von der ÖVP gesorgt.
Mit einer weiteren Initiative hat Österreich in dieser Woche auch beim Umweltschutz eine EU-weite Vorreiterrolle eingenommen. Als erstes Mitgliedsland hat es ein generelles Verbot des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat beschlossen. Der nationale Alleingang steht rechtlich allerdings auf wackeligen Beinen, denn das Verbot könnte EU-Recht widersprechen, da die EU-Pflanzenschutzverordnung Glyphosat noch bis Ende 2022 erlaubt.
