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Gläserne Wände - Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland

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Binnen-I, Gender-Gap, Sternchen

Oder noch eine ganz andere Lösung? Am Freitag hat der Rat für deutsche Rechtschreibung seine aktuellen Empfehlungen zur geschlechtergerechten Schriftsprache vorgestellt. Eine versteckt er allerdings bis auf Weiteres eher zwischen den Zeilen bzw. Zeichen.

Oder noch eine ganz andere Lösung? Am Freitag hat der Rat für deutsche Rechtschreibung seine aktuellen Empfehlungen zur geschlechtergerechten Schriftsprache vorgestellt. Eine versteckt er allerdings bis auf Weiteres eher zwischen den Zeilen bzw. Zeichen.

Bild: Fotolia / pusteflower9024

Der Streit um diese Frage tobt seit Jahrzehnten: Welche Schreibweise ist geschlechtergerecht und wie bringt sie stets angemessen zum Ausdruck, dass unsere Gesellschaft nicht nur eine aus heterosexuellen Individuen männlichen Geschlechts ist? Einige Stimmen betonen, das generische Maskulinum – beispielsweise das Wort „Leser“ – schließe Personen jeden Geschlechts ein und sie kritisieren, „Gendersprech“ verkenne die grammatische Relevanz des Genus-Systems im Deutschen. Andere Stimmen weisen darauf hin, dass die Rede bzw. Schreibe von etwa „dem Journalisten“ die Vorstellung des Bilds eines männlichen Vertreters dieser Berufssparte hervorrufe und dazu beitrage, dass Journalistinnen ausgeblendet werden. Dritte wiederum meinen offenbar, radikal konsequent sei der Kampf gegen die Macht patriarchalischer und anderer Formen der Unterdrückung und Ausgrenzung nur, wenn er von „den Protestierxs“ umgesetzt werde.

In einer am vergangenen Freitag an der Universität Passau vorgestellten Stellungnahme zur geschlechtergerechten Schreibung hat sich der Rat für deutsche Rechtschreibung zu diesen Diskussionen abwartend geäußert. Seitens des Rats heißt es, er stelle „fest, dass der gesellschaftliche Diskurs über die Frage, wie neben männlich und weiblich ein drittes Geschlecht oder weitere Geschlechter angemessen bezeichnet werden können, sehr kontrovers verläuft. Dennoch ist das Recht der Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, auf angemessene sprachliche Bezeichnung ein Anliegen, das sich auch in der geschriebenen Sprache abbilden soll.“

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist ein zwischenstaatliches Gremium, das im Jahr 2005 von der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens eingerichtet wurde. Er soll die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks im unerlässlichen Umfang weiterentwickeln. Dazu soll er die Schreibentwicklung beobachten, Zweifelsfälle der Rechtschreibung klären und wissenschaftlich begründete Vorschläge zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache erarbeiten.

Die bisher eingesetzten Mittel wie der Unterstrich (Gender-Gap) oder das Sternchen* „entsprechen in unterschiedlichem Umfang den Kriterien für geschlechtergerechte Schreibung“, hieß es weiter. Der Rat sei „sich bewusst, dass es einen Pluralismus grundsätzlicher kultureller, wissenschaftlicher, weltanschaulicher, sprachlicher und politischer Wahrnehmungen geschriebener Sprache als Darstellung von Lebenswirklichkeiten gibt. Angesichts der Verbindlichkeit des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung für Schulen sowie Verwaltung und Rechtspflege will er mit seinen Empfehlungen dazu beitragen, dass die Einheitlichkeit und damit Verständlichkeit der Rechtschreibung im deutschsprachigen Raum so weit wie möglich gesichert bleibt.“

In der aktuellen Empfehlung hat der Rat darum sechs Kriterien für eine geschlechtergerechte Schreibung definiert. Laut diesen sollen geschlechtergerechte Texte sachlich korrekt, verständlich, lesbar und vorlesbar sein. Des Weiteren sollen sie Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten und im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen übertragbar sein. Und im letzten Kriterium äußerte der Rat eine eigene Präferenz etwas versteckt, denn geschlechtergerechte Texte sollen „für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen“.

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