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„Verfassungswidrig“: LSVD lehnt Gesetz zu neuem Geschlechtseintrag ab

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz reduziere intergeschlechtliche Menschen auf eine nicht klar abgrenzbare und im ärztlichen Ermessensspielraum liegende medizinische Kategorisierung, erklärte der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

Das von der Bundesregierung geplante Gesetz reduziere intergeschlechtliche Menschen auf eine nicht klar abgrenzbare und im ärztlichen Ermessensspielraum liegende medizinische Kategorisierung, erklärte eine Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD).

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht umgesetzt werden soll. Das höchste deutsche Gericht hatte im Oktober 2017 entschieden, dass der Geschlechtseintrag entweder abgeschafft werden muss oder eine dritte positive Kategorie ermöglicht wird.

Laut dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzesentwurf der Regierungskoalition aus CDU/SPD soll es künftig einen dritten positiven Eintrag mit der Bezeichnung „divers“ geben, der ausschließlich für Menschen mit sogenannten „Variationen der Geschlechtsentwicklung“ offen steht.

„Vornamens- und Personenstandsänderung sollten ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren möglich sein“, sagt Jenny Renner. Foto: © Caro Kadatz / LSVD

An diesem im Gesetzentwurf verwendeten Begriff übt der LSVD deutliche Kritik. Der Begriff reduziere intergeschlechtliche Menschen mit körperlichen Varianten und Variationen der Geschlechtsmerkmale auf eine nicht klar abgrenzbare und im ärztlichen Ermessensspielraum liegende medizinische Kategorisierung. Intergeschlechtliche Menschen würden hingegen häufig als Selbstbezeichnung den nicht pathologisierenden weiteren Begriff „Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ bevorzugen, so der LSVD.

Das Ergebnis sei, dass „nicht allen der geplante Geschlechtseintrag als ‚divers‘ offensteht“, erklärte Jenny Renner vom LSVD-Bundesvorstand. „Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber jedoch eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität zu leben“, so Renner weiter.

In einer früheren Stellungnahme vom Juni 2018 hatte sich der LSVD zum Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums „sehr enttäuscht“ geäußert. In der Begründung hieß es, der Entwurf formuliere „nur Regelungen für intergeschlechtliche Menschen, obwohl auch die rechtlichen Regelungen im Transsexuellengesetz weitgehend verfassungswidrig sind und die Materie ebenfalls dringend neu geregelt werden muss.“ Auch bei inter- und den transgeschlechtlichen Menschen gehe es darum, ihre subjektive Geschlechtsidentität rechtlich anzuerkennen. „Es erscheint uns deshalb verfehlt, das in getrennten Gesetze zu regeln. Bei den intergeschlechtlichen Menschen knüpft der Gesetzentwurf nicht an ihrer subjektiven Geschlechtsidentität an, sondern nur an körperliche Merkmale. Dabei lässt er die endokrinologischen / hormonellen Varianten der Geschlechtsentwicklung außer Acht“, so der LSVD.

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Begrüßenswert sei zwar am heutigen Beschluss, dass die ursprünglich im Referentenentwurf des Innenministeriums geplante Bezeichnung „weiteres“ durch „divers“ ersetzt wurde. Hier hätten sich Justizministerin Barley und Familienministerin Giffey offenbar durchsetzen können, so der LSVD.

Doch: „Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Mit diesem Kabinettsbeschluss gelingt ihr das nicht“, sagte Renner.

Der LSVD fordert eine grundsätzlich menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität. „Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.“

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