Leadstory
Eine Utopie, nach der es sich zu streben lohnt
Für uns verrät der Komponist und Chorleiter Axel Christian Schullz, welche Gedanken ihn bei seinem musikalischen Ehrenamt für das Projekt „Sing Human Rights“ bewegen und welches Menschenrecht er bisher vermisst.
Über wachsende Aufmerksamkeit und immer mehr Interesse für das Projekt „Sing Human Rights“ freut sich der Komponist und Chorleiter Axel Christian Schullz. Für uns verrät er, welche Gedanken ihn bei seinem musikalischen Ehrenamt bewegen und welches Menschenrecht er bisher vermisst.
Von Axel Chr. Schullz
Wenn ich einen Artikel vertone, also ein Gefühl zu diesem Menschenrecht entwickeln muss, um eine passende Melodie zu finden, dann versuche ich den Inhalt zu verstehen. Durch diese intensive Auseinandersetzung ist mir klar geworden, wie wichtig Artikel 30 ist. Den Schlussartikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bezeichne ich als das Sicherheitsschloss der Erklärung. Sinngemäß sagt er, dass kein Menschenrecht gegen ein anderes ausgespielt werden darf. So darf man sich beispielsweise nicht auf die Meinungsfreiheit (Artikel 19) berufen, um jemanden zu beleidigen (Artikel 12) oder zu diskriminieren (Artikel 2).
Auch Artikel 25 finde ich essenziell. Demnach hat Jede und Jeder das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl gewährleistet, dies schließt u. a. Arbeitslosenversicherung und Rente ein. Wohlfahrt ist somit kein Almosen des Staates, sondern ein Menschenrecht.
Der Präambel wird meines Erachtens zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Die AEMR ist das „von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ und jede bzw. jeder Einzelne und alle Organe der Gesellschaft sollen durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten fördern. Die AEMR soll dabei stets präsent sein. Weshalb ist Menschenrechtsbildung in all ihren Facetten nicht Teil der Curricula aller Schuljahre von der Grundschule bis zum Abitur? In diesem Zusammenhang würde ich zusätzlich einen genaueren Blick auf Artikel 26 (Recht auf Bildung) werfen. Hier wird u. a. die Ausrichtung von Bildung definiert: Sie muss „auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.“ Dies ist eine klare Ansage an alle Bildungspolitikerinnen und -politiker in allen Staaten, die Mitglied der Vereinten Nationen sind.
Nachdem 2010 der Zugang zu sauberem Wasser zum Menschenrecht erklärt wurde, vermisse ich das Menschenrecht auf saubere Luft und eine intakte Umwelt. In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels und des Raubbaus an der Natur wäre es wünschenswert, wenn sich die Staaten der Welt auf ein solches Menschenrecht einigen würden und es sogar einklagbar würde.
Da die menschliche Natur eigennützig und außerdem leicht beeinflussbar ist, wird ein gemeinsames Zusammenleben der Menschheit im Sinne der Menschenrechte wohl eine Utopie bleiben. Aber es ist eine Utopie, nach der es sich zu streben lohnt. Gesäumt ist dieser Weg von ständiger Auseinandersetzung, Ringen um den besten Weg, Interessensausgleich und Kompromissfindung. Allein die Frage wie die Würde eines Menschen definiert wird muss immer wieder neu erörtert werden. Diese Diskussionen aber bringen uns weiter, sie geben uns die Chance einander besser zu verstehen und uns dadurch zu dem zu machen, was wir idealerweise sind: eine Menschheit.
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